Leistungen
Wir sind für Sie da! Wir hören Ihnen zu! Wir nehmen uns Zeit, Sie umfassend zu beraten. Schauen Sie gerne vorab in unser Leistungsangebot. In einem persönlichen Gespräch stellen wir Ihnen gerne einen individuellen Lösungsweg zusammen.
Behandlungspflege

- Blutdruckmessung
- Insulinspritzen
- Katheterwechsel und -pflege
- Stomaversorgung
- Medikamentengabe
- Verbände
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Infusions-Therapie
- Wundversorgung
Grundpflege

- Körperpflege
- Mobilisation
- Hilfe beim Toilettengang
- An- und Auskleiden
- Aufstehen und zu Bett gehen
- Unterstützung bei Mahlzeiten
Alltagshilfen

- Haushaltshilfe, Einkaufen, Betreuung, Demenzbetreuung
- gemeinsame Aktivitäten u.ä
Vermittlung von:
- Krankengymnastik
- Gehschulen
- Friseur
- Fußpflege
- Mahlzeitendienst
- Hilfsmittel aller Art
- Vermittlung von Massagen
Niederschwellige Betreuung
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz können alle Patienten mit einem Pflegegrad Betreuungsangebote im Wert von 125 € monatlich in Anspruch nehmen. Dabei kann es sich um Demenzbetreuung, Haushaltshilfen, Einkaufen und vieles mehr handeln.
Verhinderungspflege
Diese können wir Ihnen anbieten, wenn Sie einen Angehörigen oder einen anderen Menschen bereits seit mindestens einem halben Jahr gepflegt haben (und dafür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten). Nun haben Sie selbst auch einmal etwas Dringendes zu erledigen, wollen abends einmal ausgehen, sind krank geworden oder brauchen Urlaub. Schließlich stellt nicht zuletzt die Pflege umfangreiche Anforderungen an Sie.
Unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt besteht die Möglichkeit, als Leistung der Krankenkasse häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege sowie Hauswirtschaftliche Versorgung zu beantragen. Der Pflegebedürftige wird hierbei in seinem häuslichem Umfeld im Bereich der Grundpflege (Mobilisation, Körperpflege etc.), Hauswirtschaft und der Behandlungspflege (Wundversorgung, Spritzen etc.) durch einen zugelassenen Pflegedienst versorgt.
Ziel des Pflegeversicherungsgesetzes ist es, dem Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, sind vor allem folgende Punkte zu bedenken:
Feststellung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit
Frühzeitig, bereits während eines stationären Aufenthalts oder bei absehbarer Pflegebedürftigkeit, einen Antrag auf Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetzt stellen. Für den häuslichen Bereich den Antrag ebenso frühzeitig mit dem Hausarzt absprechen.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen stellt den Grad der Pflegebedürftigkeit fest und stuft den Patienten ein (Formular über die zuständige Pflegekasse).
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Einstufung durch den Medizinischen Dienst.
Die Einstufung sollte im Interesse des Pflegebedürftigen auf Grundlage eines korrekt ausgefüllten Pflegetagebuchs erfolgen.